Allgemeine Bedingungen Shetland Pony Verkauf

1.  Der Auktionator organisiert jedes Jahr im Oktober die Shetland Pony Select Sale. Dieses Jahr findet es am 29. Oktober 2022 statt. Ort ist Manege de Vosberg in Panningen (Niederlande), Foundation de Cavaliers Helden, Ninnesweg 176, 5981 PD Panningen (Peel en Maas). Die Versteigerung findet unter Aufsicht eines Notars statt.
2.  Die Ponys werden unbesehen und ohne weiteres in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Auftrages befinden.
3.  Bei der Auktion wird versteigert durch überbieten. Der Auktionator eröffnet je nach Pony mit einem selbst festgestellten Mindestgebot. Wenn kein Eröffnungsgebot gemacht wurde, kann der Auktionator den Betrag senken. Wenn auch hieraufhin kein Gebot gemacht wird, ist das Pony nicht verkauft.
4.  Das Bieten muss öffentlich und auf deutlich sichtbare Weise stattfinden.
5.  Jedes Gebot ist bedingungslos, unwiderruflich und ohne jeglichen Vorbehalt.
6.  Es wird von Bietern/Käufern erwartet vollkommen geschäftsfähig und bei vollem Verstand zu sein. Es wird vorausgesetzt, dass jeder Bieter/Käufer für sich selbst bietet und sich an sein Gebot halten muss bis ein höheres Gebot definitiv angenommen wurde.
7.  Der Bieter ist mit seinem Auftraggeber hauptverantwortlich für das Einhalten der Kaufverpflichtung aufgrund der Versteigerung. Wenn der Auftraggeber nicht im Stande ist und der Bieter die Summe gänzlich auf sich nimmt, wird vorausgesetzt, dass er den Kaufvertrag für sich selbst abgeschlossen hat. In diesem Falle wird die Lieferung an ihn stattfinden.
8.  Das Risiko/Verantwortlichkeit in Sachen Ponys, das sich nicht nur auf den Schaden an und verursacht durch die Ponys beschränkt, liegt im Moment der Auftragserteilung unmittelbar bei dem Bieter/Käufer.
9.  Der Bieter/Käufer muss unmittelbar nach Auftragserteilung unter Vorlage eines Ausweises einen schriftlichen Kaufvertrag unterschreiben. Es sei denn, dass er eine Bieternummer besitzt, dann hat das Ausweisen bereits vor der Versteigerung stattgefunden.
10.  Der Auktionsveranstalter hat versucht den Katalog und die Website so präzise wie möglich zusammen zu stellen. Die Information und die Ahnentafeln sind so ausgerichtet um einen Eindruck der Qualität der Ponys wiederzugeben ohne anmaβend zu sein.
11.  Der Bieter/Käufer muss bei der Versteigerung die Kaufsumme und einen Zuschlag von sechs Prozent (6%) der Kaufsumme bar (worunter auch Bezahlungen mit Kreditkarte oder EC-Karte akzeptiert werden) beim Sekretariat des Auktionsveranstalters bezahlen. Eventuelle Kosten die bei Zahlung durch Kreditkarte oder EC-Karte entstehen sind zu Lasten des Käufers. Bei Zahlung durch EC-Karte entstehen meistens extra Kosten je Zahlungstransaktion, die zu Lasten des Käufers sind. Käufer aus dem Ausland müssen im Vorfeld mit ihrer Bank regeln, dass Zahlungsmöglichkeiten gewährleistet sind.
12.  Mit Zustimmung des Auktionsveranstalters kann anstelle hiervon eine Bankgarantie und/oder eine Erklärung finanziellen Vermögens genügen.
13.  Wenn der Bieter/Käufer hierzu nicht im Stande ist, hat der Auktionsveranstalter das Recht das Pony unmittelbar erneut zu versteigern, wobei das Gebot des ursprünglichen Bieters nicht akzeptiert wird. Vom ursprünglichen Bieter wird erwartet die Differenz zwischen dem eigenen Gebot und der letztlich niedrigeren Verkaufssumme, sowie die Kosten der erneuten Versteigerung an den Auktionsveranstalter zu bezahlen, während er keine Anspruche geltend machen kann im Falle eines höheren Ertrags.
14.  Wenn der Auktionsveranstalter nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Versteigerung die gesamte Zahlung des Bieters/Käufers empfangen hat, hat der Bieter/Käufer aus Rechts wegen ein Versäumnis und ist verpflichtet um außer dem verschuldeten Betrag eine Entschädigung in Höhe von zehn Prozent (10%) der Kaufsumme an den Auktionsveranstalter zu zahlen zuzüglich eines Zinssatzes von fünf-Zehntel (1,5%) pro Monat über den Totalbetrag, der zu berechnen ist ab dem Tage der Versteigerung bis zum Zeitpunkt der gesamten Bezahlung/Begleichung der Summe.
15.  Der Bieter/Käufer muss spätestens 1 Stunde nach der Versteigerung das Pony aus dem Stall entfernt haben. Wenn der Bieter/Käufer nicht innerhalb der Niederlande wohnt, hat der Verkäufer die hiervor genannte Verpflichtung mit der Voraussetzung, dass der Bieter/Verkäufer das Pony spätestens dreißig (30) Tage nach der Versteigerung bei dem Verkäufer abholt gemäß den bei der Versteigerung gemachten Vereinbarungen über die Unterbringungskosten. Unterbringung im Stall ist möglich.